Reisen mit Tieren in Europa seit dem 3. Juli 2004 Mit 3. Juli 2004 traten, wie von der europäischen Union geplant, neue Bestimmungen zu den Reisen mit Hund, Katze und Frettchen in Kraft. Ab diesem Datum war es nötig, innerhalb der Europäischen Union einen Heimtierausweis mitzuführen. Erhältlich ist jener bei Ihrem praktischen Tierarzt. Darin eingetragen werden neben der Identität des Tieres auch alle Impfungen. Die Kennzeichnung der Tiere mittels Mikrochip ist verpflichtend, mit einer Übergangsfrist von 8 Jahren werden auch noch gut lesbare Tätowierungen anerkannt. Ausanhmebestimmungen gibt es für Großbritannien, Norwegen und Schweden. Länder außerhalb der EU verlangen auch noch ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.
Hunde und
Katzen dürfen auch weiterhin aus Drittländern mitgebracht werden, dafür
ist ein neues, vom Amtstierarzt im Herkunftsland zu bestätigendes Zeugnis
als Anhang II, Teil B, Abschnitt 2 der EU-Richtlinie 998/2003 vorgesehen,
welches beim zuständigen Veterinäramt erhältlich ist. Voraussetzung für diese Art "Mitbringsel" ist die Kennzeichnung
mittels Mikrochip und die Tollwutimpfung, welche mindestens 4 Wochen alt
sein muß. Aktuelle Informationen gibt es unter http://www.wien.gv.at/veterinaer/tierseuchen/reisen/index.htm, beim ÖAMTC oder bei der entsprechenden Botschaft. Einen schönen Urlaub wünschen Ihnen Dr. Petra und Josef Fischer |